Rechtliches
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Lebens- und Sozialberatung - in Österreich ein reglementiertes Gewerbe
Rechtliche Grundlagen Lebens und Sozialberatung1990 wurde die Lebens- und Sozialberatung als konzessionspflichtiges Gewerbe gesetzlich verankert. Seit 2002 ist die Lebens- und Sozialberatung ein reglementiertes Gewerbe (§ 119 Gewerbeordnung) mit einer gesetzlich geregelten umfangreichen Ausbildung (5 Semester zzgl. 750h Praxisnachweise). Lebens- und Sozialberatung bzw. Psychosoziale Beratung darf nur anbieten, wer über das vorgeschriebene theoretische und praktische Wissen und Können verfügt, welches von der Gewerbebehörde bzw. Wirtschaftskammer vor Ausstellung der Gewerbeberechtigung überprüft wird.
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Qualitätssicherung
Wie Ärzte unterliegen auch wir psychosozialen Berater strengen Berufsregeln. Ihr Wohlergehen als Klient steht dabei an erster Stelle.
Verschwiegenheit, sowie laufende Fortbildung und Supervision sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern für mich auch selbstverständlich.
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Abgrenzung zu anderen Angeboten
Zertifizierte Lebens- und Sozialberater beraten psychisch gesunde Menschen im Gegensatz zu Psychotherapeuten und Fachärzten für Psychiatrie, die Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln.
Daher ist die Lebens- und Sozialberatung kein Ersatz für ärztliche Behandlung bzw. Psychotherapie.
Psychologische Berater stellen keine Diagnosen und führen keine Therapien durch.
Allerdings kann Lebens- und Sozialberatung eine wertvolle Ergänzung zu schulmedizinischen und therapeutischen Betreuungen sein.
Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern ist die Lebens- und Sozialberatung in Österreich keine esoterische oder astrologische Beratung, sondern eine wissenschafltlich fundierte, qualitätsgesicherte, professionelle psychosoziale Beratung und Begleitung.